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Alte Universitätsstraße 19
55116 Mainz – Germany
Tel.: +49/6131 / 3 93 93 60

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1635 V 30 Friedensvertrag von Prag (Dresden)
Kaiser, Sachsen (Kurfürstentum) |
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unter was prætext Schein oder Vorwenden auch
solches geschehen könte oder möchte, auff Vierzig
Jahr, von dato dieser beschloßnen Vergleichung an
zurechnen, geru<.>higlich Verbleiben, auch waß
einem und andern ein Zeithero daran ein-
gezogen Und Sie entsetzt, Völlig und plenariè,
Jedoch ohne Erstattung einiger Nutzung, Schaden
oder Uncosten die ein Theil an den andern præ-
tendiren wolte, Restituiert werden.
Und weillen am 12. Novemb[ris] stÿlo novo Anno 1627
etliche Bistumb und andere geistliche Gü<.>ter So
nach außweisung dieses friedensschlußes dennen
Augspurg[ischen] Confeszions Verwanthen auf obbemelte
Viertzig Jahr bleiben sollen, mit Einquartierung
und Kriegs Volkh belegt, oder wider derselben inn-
habere Rescript befelch und Verordtnung er-
gangen sein mögen.
Damit nun uber Kurtz oder lang kein Zweifel
entstehe, ob durch solche Einquartierungen und
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